Freitag, 28. Oktober 2016

Neuer Termin für Bauherren-Webinar: 3.11.2016

Egal, in welchem Stadium der Bauphase Sie sich befinden. Es ist immer gut eine Experten Meinung zu hören. Haben Sie Fragen, die Ihnen vielleicht dringend jemand beantworten sollte? Hier erhalten Sie Antworten von einem Pers Zert Sachverständigen für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden.
Am Ende der Seite: 

finden Sie das Anmeldeformular für die aktuellen Online-Termine (49,-€ p.P.).

Wir freuen uns auf Sie!

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Was tun bei Schimmelbefall?

Häufig kommt es vor, dass Schimmel z.B. in Wohnungen zu Streitigkeiten zwischen den Eigentümern und Mietern führt. Oft ist dann ein Bausachverständiger von Nöten, der das Ganze objektiv beurteilt. Dabei geht es in erster Linie einmal darum herauszufinden, woher der Schimmelbefall rührt und wie man den Schimmel nachhaltig beseitigen kann.

Wie entsteht Schimmel?
Meist ist der Schaden nicht nur auf eine Ursache zurückzuführen, sondern es kommen verschiedene Umstände zusammen, die zu einem Schimmelbefall und einem Feuchtigkeitsschaden führen.
Schimmel ist immer die Folge aus Feuchtigkeit und Schimmelpilzen, die sich in der Luft oder in Staub, auf Oberflächen und in bzw. auf Tapeten usw. befinden können. Schimmel entsteht dann, wenn über einige Tage eine relative Luftfeuchtigkeit z.B. auf einer dünnen Luftschicht über der entsprechenden Stelle besteht.

Doch wo kommt diese Feuchtigkeit her?
Feuchtigkeit gelangt auf unterschiedlichen Wege in das Gebäude und auch durch die tägliche Nutzung entsteht sie.

Jeder Mensch gibt im Tagesverlauf eine gewisse Feuchtigkeit ab. Die Feuchtigkeit wird dann von der Luft  aufgenommen und setzt sich an den Oberflächen ab. Über regelmäßiges Lüften kann diese Feuchtigkeit abgeführt werden.

Dennoch kann es, obwohl richtig gelüftet und richtig geheizt wird, zu Schimmelbildung kommen. Hier muss dann eine qualifizierte Ursachenforschung betrieben werden. Unter anderem kann sie durch Kältebrücken, also kalte Oberflächen, verursacht werden. Aber auch Wasserschäden und undichte Stellen verursachen hohe Feuchtigkeit.

Die Beurteilung sollte immer von einem unabhängigen Bausachverständigen oder Schimmelexperten vorgenommen werden. Denn nicht nur das Wissen über Schimmel ist maßgebend, sondern auch das Wissen über Bausubstanz und Baumaterialien sind wichtige Faktoren zum Ermitteln der Schadensursache.

Ist Schimmel gefährlich?
Eindeutig: ja! Schimmelpilze können Allergien, Krankheiten, Ausschläge, Atemnot und vieles mehr verursachen. Dennoch hängt die Beurteilung von der Art und dem Umfang des Befalls ab, so dass eine pauschale Aussage daher schwer zu treffen ist.
Aus diesem Grund sollte man sehr achtsam mit dem Thema Schimmel umgehen. Weiterhin führt Schimmel auch zu einem unangenehmen muffigen Geruch und kann z.B. Wände beschädigen.

Wie bemerke ich einen echten Befall?

An Wänden beispielsweise können Sie ihn meist an einem muffig-modrigen Geruch, an feuchten Flecken oder auch farbigen, dunklen Flecken - meist schwarz, dunkelbraun oder grün erkennen. Auch können beispielsweise plötzliche oder chronische Krankheiten wie Allergien oder Atemwegserkrankungen ein Indikator sein.

Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie gerne unseren Pers Zert Sachverständigen für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden


0 800 / 30 92 300 - gebührenfreiBaugutachter Oliver Nettekoven Habivendgruppe.de Habivend.de Gutachter Haus Begutachtung Gutachten Zusammenarbeit Erfahrung Schwarze Schafe habivend-immobilien

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Bauherren-Webinar am 27.10. - noch Plätze frei!


Egal, in welchem Stadium der Bauphase Sie sich befinden. Es ist immer gut eine Experten Meinung zu hören. Haben Sie Fragen, die Ihnen vielleicht dringend jemand beantworten sollte? Hier erhalten Sie Antworten von einem TÜV-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden: 

http://www.habivendgruppe.de/baubetreuung/bauherren-webinare/

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Mittwoch, 19. Oktober 2016

Was Sie beim Kauf einer Immobilie beachten sollten.

Wenn Sie die Absicht haben eine Immobilie zu kaufen, sollten Sie folgende Punkte im Blick haben:

1.            Machen Sie sich mit der Immobilie vertraut
Schauen Sie vor dem Kauf die Immobilie sorgfältig an. Das bedeutet, dass Sie neben dem Wohnbereich auch das Treppenhaus, die Haustechnik, den Keller, das Dach und die Fassade unter die Lupe nehmen.
Prüfen Sie sorgfältig alle wichtigen Unterlagen zu dem Objekt. Dies können sein:
·         Bei Eigentumswohnungen: Mietverträge, Teilungserklärungen, Hausordnung, Beschlusssammlung, Zuweisung an Sondernutzungsrechten, Protokolle der Eigentümerversammlungen
·         Wohnflächenberechnungen
·         Grundbuch und Lasten etc.
Idealerweise lassen Sie sich bei ernsthaftem Interesse hier von einem Fachmann helfen. Bausachverständige nehmen eine Analyse direkt vor Ort vor und finden auch versteckte Mängel. Darüber hinaus kann ein Wertgutachter auch Auskunft über einen angemessenen Kaufpreis geben, so dass Sie hier kräftig sparen können.

2.            Die Lage
Wichtig für Sie ist, dass die nähere Umgebung zu Ihren Bedürfnissen passt. Ist also eine gute Verkehrsanbindung gegeben und  ist ein Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten sowie die medizinische Versorgung in der Nähe auch ohne Auto erreichbar? Sie sollten dies für ich abwägen.
Eine gute Lage bringt Ihnen neben der Wertsteigerungen auch die Sicherheit, dass Sie die Immobilie möglicherweise schnell vermieten oder wieder verkaufen können.

Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie gerne unseren Pers Zert Sachverständigen für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden


0 800 / 30 92 300 - gebührenfrei

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Freitag, 14. Oktober 2016

Feuchter Keller: Wie Sie ihn erkennen.


Mit einem regelmäßigen Hauscheck halten Sie die Instandhaltungskosten gering. Dies betrifft auch eine Überprüfung der Kellerräume.



Häufig haben wir es bei Altbauten mit feuchten Kellern zu tun. Je früher der Bedarf einer Sanierung im Keller erkannt wird, desto einfacher wird sie. Eine frühzeitige Erkennung ermöglicht es, den Aufwand gering und die Kosten niedrig zu halten.

Kennzeichen eines feuchten Kellers
Es bilden sich Kränze durch die Feuchtigkeit, teilweise kristallisieren sich Mauerwerksalze aus und sprengen Putz sowie Farbe ab. Das Feststellen, ob es nun Salz, Salpeter oder doch schon Schimmel ist, sollte ein Fachmann untersuchen. Feuchtigkeit ist immer auch Nährboden für Schimmelbefall, der sich in Flecken auf der Wand zeigt und sich auch mit einem muffigen Geruch bemerkbar macht.

Ursachen eines feuchten Kellers und Maßnahmen
Grund hierfür kann eine fehlende oder mangelhafte horizontale Abdichtung sein. Diese können Sie jedoch außen wie innen nachrüsten und haben somit eine Barriere, die das Mauerwerk vor aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Erdreich schützt. In der Regel werden hierfür Edelstahlblech, Dachpappe und Folie verwendet. Eine Alternative dazu ist das Einspritzen von Zement bzw. Epoxid- oder Silikonharz ins Mauerwerk.
Feuchtigkeit kann auch durch eine defekte Stelle in der Bitumen-Schutzschicht in die Seiten der Kellerwände eindringen. Die 4-5 mm starke schwarze Masse ist wasserdicht und schützt das Mauerwerk wie eine Wanne.
Drainagen leiten durch kleine Kanäle Feuchtigkeit in das Erdreich ab, weg von der Hauswand. Auch durch undichte oder fehlende Drainagen kann Feuchtigkeit im Keller entstehen.

Der Fachmann prüft genau
Wer einen Feuchtigkeitsschaden im Keller feststellt, möchte ihn so schnell wie möglich beseitigen. Bausachverständige und unabhängige Fachleute nehmen eine Analyse direkt vor Ort vor und erkennen das Problem ganz unabhängig von evtl. Folgeaufträgen für die Sanierung.
Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie uns gerne:
http://www.habivendgruppe.de
0 800 / 30 92 300 - gebührenfrei 
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Dienstag, 11. Oktober 2016

Neue Termine für Bauherren-Webinare

Egal, in welchem Stadium der Bauphase Sie sich befinden. Es ist immer gut eine Experten Meinung zu hören. Haben Sie Fragen, die Ihnen vielleicht dringend jemand beantworten sollte? Hier erhalten Sie Antworten von einem Pers Zert Sachverständigen für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden.

Am Ende der Seite: 

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Wir freuen uns auf Sie!

Montag, 10. Oktober 2016

Was ist eigentlich ein Wertgutachten?



Haben Sie sich das auch schon einmal gefragt? 

Dann schauen Sie sich unser neues Erklärvideo auf dieser Seite einmal an 


Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie uns gerne:


Oder telefonisch gebührenfrei unter  0 800 / 30 92 300

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Freitag, 22. Juli 2016

Hier entsteht IHR neues Zuhause!


3 tolle Eigentumswohnungen in Gerolstein

Größen:    > ca.   77 m² (Gartenebene)
                 > ca.   82 m² (Erdgeschoß)
                 > ca. 100 m² (Dachgeschoß)

je 3 oder 4 Zi/K/D/Bad/Gäste-WC, Keller, PKW-Platz, Terrasse/Balkon 
und herrlichem Blick auf Gerolstein und die „Löwenburg“:

Weitere Informationen:  

   Tel. 06591-3534
   www.immo-service-eifel.de


Montag, 16. Mai 2016

Methoden zur Wertermittlung für Immobilien

Wenn man für eine Immobilie wissen möchte, wie hoch dessen Marktwert genau ist, schaltet man meist einen Gutachter ein. Dieser bedient sich hierzu grundsätzlich dreier Wertermittlungsverfahren (ImmoWertV): dem Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.

Das Vergleichswertverfahren (Grundstücke, Eigentumswohnungen)
In der Regel wird dieses Verfahren bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen angewendet. Es werden gezahlte Preise von vergleichbaren Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen herangezogen und damit ein vergleichbarer Wert abgeleitet. Dies können unter anderem der Bodenrichtwert oder der Preis/m² Eigentumswohnung sein. Dies geschieht somit unter Bezugnahme zum Marktgeschehen unter Anpassung an die Lage und Größe sowie den Zustand der Immobilie.

Der Sachwert (Häuser)

Bei selbstgenutzten Häusern wird das Sachwertverfahren angewendet. Bei solchen Immobilien sind die Herstellungs- bzw. die Wiederbeschaffungskosten der Immobilie entscheidend.
Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks und den Herstellungskosten des Hauses zusammen. Abgezogen wird hier die Alterswertminderung. Hierbei wird wieder die Marktlage, der Zustand und die Ausstattung des Hauses berücksichtigt.
In einigen Fällen ist es sinnvoll neben dem Sachwertverfahren auch das Ertragswertverfahren untermauernde Absicherung heran zu ziehen.

Der Ertragswert

Für Immobilien, die gewerblich genutzt oder vermietet werden, wird das Ertragswertverfahren herangezogen. Hier steht der Ertrag durch Miet- und Pachteinnahmen im Vordergrund.Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die am Markt üblichen, erzielbaren Mieteinnahmen bezogen auf die restliche Lebensdauer des Gebäudes. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das Grundstück unendlich lange genutzt werden kann, das Gebäude jedoch irgendwann erneuert werden muss.

Kaufberatung und Kurzgutachten
Ein Gutachten, welches die oben beschriebenen Verfahren berücksichtigt ist sehr aufwändig und dementsprechend mit Kosten verbunden. Wer kein umfangreiches Gutachten benötigt, sondern mit einer mündlichen Einschätzung oder einem Kurzgutachten zurecht kommt, kann hier etwa 50% der Kosten einsparen

Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie uns gerne:

Baugutachter Oliver Nettekoven Habivendgruppe.de Habivend.de Gutachter Haus Begutachtung Gutachten Zusammenarbeit Erfahrung Schwarze Schafe habivend-immobilien


Dienstag, 3. Mai 2016

Beim Bau mit Bauträger ist der Verbraucher kein Bauherr

Immobilie, Bauträger, Bauherr, Eigentlich, Baugrundstück, Grundstück, Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang, Abnahme, Notar, Vertragsstrafe, Hausrecht, Entwerfen, Baubeginn, Baustelle, Anwesenheit

Sehr interessanter Artikel im Focus:

http://www.focus.de/immobilien/wohnen/immobilien-beim-bau-mit-bautraeger-ist-der-verbraucher-kein-bauherr_id_5493611.html

Donnerstag, 28. April 2016

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Mit diesen Kosten müssen Sie zusätzlich rechnen, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen:

  • Notarkosten (ca. 1,5 %)
  • Grunderwerbsteuer (3,5%-6,5%)
  • Eintragung ins Grundbuch (ca. 0,5%)
  • Finanzierungskosten (bis zu 1% des Kaufpreises)
  • Kosten für einen Gutachter
  • Maklergebühren (3,57 – 7,14% inkl. MwSt. je nach Region)


Diese Kaufnebenkosten werden circa zwei bis vier Wochen nach der Unterzeichnung des Notarvertrages fällig.

Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie uns gerne:

Baugutachter Oliver Nettekoven Habivendgruppe.de Habivend.de Gutachter Haus Begutachtung Gutachten Zusammenarbeit Negative Erfahrung Schwarze Schafe habivend-immobilien

Samstag, 23. April 2016

Unsere neue Internet Präsenz

Unsere neue Internet Präsenz

23. Apr 2016
Sehr geehrte Kundin, 
sehr geehrter Kunde,
lange haben wir dem Tag entgegen gefiebert und nun ist er da!
Ab heute präsentiert sich die Firma Habivend Immobilien in einem neuen Internet-Gewand, welches klarer und genauer Aussage über das Tätigkeitsfeld des Bausachverständigen und Baubetreuers geben wird.

Es gibt viel Neues, doch eines bleibt gleich: Baudienstleistung nach Maß!

http://www.habivendgruppe.de/

Vielen Dank an alle Beteiligten und viel Spass mit unserer Seite!

Viele Grüße

Ihr und Euer Oliver Nettekoven
0 800 / 30 92 300

Mittwoch, 20. April 2016

5 Punkte, die Sie beim Hauskauf beachten müssen 

Sie interessieren sich für eine Immobilie? Dann beachten Sie diese kostenlose Checkliste:


1.        Das Grundstück:
Wie ist die Lage und die Größe des Objektes, dass Sie ins Auge gefasst haben. Es sollte eine Region sein, in welcher der Immobilienmarkt in den nächsten Jahren eine Wertsteigerung prognostiziert. Das sind meist beliebte Wohnregionen. Bei einem plötzlich notwendigen Verkauf ist eine gute Lage eine große Hilfe die Investition auch wieder zurück zu bekommen
2.      Zunächst einmal sollten Sie gemeinsam mit Ihrer Bank einen groben Rahmen der Finanzierung abstecken. Lassen Sie sich ausrechnen, welches Budget Sie insgesamt zur Verfügung haben. Bedenken Sie, dass die Zinsen in 10 Jahren gestiegen sein könnten.

3.      Lassen Sie sich vom Makler oder Verkäufer nicht unter Druck setzen. Oft wird behauptet, dass bereits andere Käufer interessiert sind.

4.      Überprüfen Sie das Grundbuch und Baulastenverzeichnis nach Einträgen, die den Wert der Immobilie mindern könnten.

5.      Nehmen Sie einen erfahrenen Gutachter mit zur Ihrer z.B. 2. Besichtigung, wenn Sie ein echtes Interesse an der Immobilie haben. Er kann für Sie beurteilen, ob

a.     der veranschlagte Kaufpreis dem tatsächlichen Wert entspricht.

b.     ein Sanierungsaufwand entsteht und wie hoch dieser ist:
Eventuell sind Kosten für eine neue Heizung, ein neues Dach oder Feuchtigkeitsschäden einzurechnen, die Sie selbst nicht sehen können.


Ein Gutachter kann für Sie eine fundierte Preisverhandlung führen und den Kaufpreis für Sie mindern.

Ihr Oliver Nettekoven
Habivend Immobilien GmbH

http://www.habivendgruppe.de/


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